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04. Mai 2022

Auflösung Pro Velo Linth

 

An der Mitgliederversammlung vom 04.05.2022 wurde der Verein Pro Velo Linth einstimmig aufgelöst.

Wir bedauern diesen Entscheid sehr und hoffen auf Verständnis.

 

Mit dem Auflösungsentscheid werden gemäss Statuten von Pro Velo Linth alle Mitglieder von Pro Velo Linth automatisch Mitglied bei Pro Velo Schweiz www.pro-velo.ch ausser sie erklären ihren Austritt. 

 

im Namen des Vorstands

Toni Schmid-Padovan


20. Mai 2021

Mitgliederversammlung Pro Velo Linth

 

Aufgrund der momentanen Corona-Situation wird
die Mitgliederversammlung online per Zoom-Meeting durchgeführt.
Wer Fragen oder technisch nicht die Möglichkeiten hat, meldet sich bei
Toni Schmid-Padovan unter 079 238 47 87.
Uhrzeit: Donnerstag 20. Mai 2021  um 20:00

Zoom-Meeting beitreten unter:
https://us04web.zoom.us/j/76660453272?pwd=OThFWGZWOFpaaCtkY3JBK2d3Y3BTQT09

Zoom-Meeting:
Meeting-ID: 766 6045 3272
Kenncode: 8zW9Se

 


10. Juni 2020

Strassenprojekt Querspange Netstal

 

Der Kanton Glarus hat die Planauflage der Querspange Netstal veröffentlicht. Das Strassenprojekt hat grossen Einfluss auf die Sicherheit und Qualität der Verkehrswege von Fussgängern und Velofahrern in Netstal. 

 
Die Unterlagen sind auf der kantonalen Internetseite öffentlich einsehbar. 

 

Unterlagen Planauflage:

https://www.gl.ch/verwaltung/bau-und-umwelt/departementssekretariat/laufende-planauflagen.html/4832

 

 


13. Mai 2020

Nationales Veloweg-Gesetz

Pro Velo Schweiz begrüsst das Veloweg-Gesetz als ersten wichtigen Schritt

 

Bern, 13.05.2020. Das vom Bundesrat heute in Vernehmlassung geschickte Veloweg-Gesetz kommt gut eineinhalb Jahre nach der deutlichen Annahme des Verfassungsartikels durch das Volk. Es bringt eine solide Grundlage, mit der Kantone und Gemeinden ihre Velo-Infrastruktur quantitativ und qualitativ verbessern können. Die Kantone müssen Velowegnetze planen und der Bund muss sie dabei unterstützen. "Das neue Velo-Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt, um das enorme Potential des Velos in der Schweiz auszuschöpfen", sagt Pro Velo-Präsident Matthias Aebischer.

 
Am 23. September 2018 hat das Volk mit beinahe 3/4 Ja-Stimmen den Bundesbeschluss Velo angenommen. Damit hat der Bund den Auftrag erhalten, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen. Gleichzeitig hat er das Recht erhalten, Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung solcher Netze sowie zur Information über diese zu unterstützen und koordinieren. Nun liegt der schon länger erwartete Gesetzesentwurf vor.
 
Pro Velo begrüsst es, dass der Bundesrat ein eigenes Gesetz schaffen will, sind doch die Bedürfnisse der Velofahrenden beispielsweise bei der Sicherheit sehr spezifisch. So bewegen sich Velofahrende oft im Verkehr und müssen daher besonders geschützt werden. Zudem braucht es genügend Velo-Abstellplätze, gerade bei öffentlichen Einrichtungen, Schulen und öV-Haltestelle. Ansonsten orientiert sich das Gesetz am Fuss- und Wanderweggesetz, das schon seit 1985 in Kraft ist.
 
Sichere und attraktive Netze für Pendler*innen, Schüler*innen und Freizeitfahrende
Der Bund unterscheidet zwischen Velowegnetzen für den Alltag und für die Freizeit. Diese Unterscheidung ist für Pro Velo von grosser Bedeutung. Freizeitvelofahrende haben ganz andere Ansprüche an die Velowege als Pendler*innen und Schüler*innen. Damit werden auch die Gemeinden und Kantone verpflichtet, unterschiedliche Netze zu definieren. Diese müssen möglicherweise noch weiter differenziert werden, weil etwa schnelle Pendler*innen auf E-Bike andere Bedürfnisse haben als Schüler*innen. Was aber nicht heissen muss, dass sich diese Wege nicht teilweise überlagern können.
 
Planungspflicht wie für Strassen, Fuss- und Wanderwege
Zentral ist die Planungspflicht für Kantone und damit auch für Gemeinden. Velowegnetze inklusive Nebenanlagen wie Abstellplätze müssen zumindest behördenverbindlich festgelegt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die geplanten Wege und Anlagen tatsächlich gebaut werden. Gleichzeitig gibt der Bund den Kantonen vor, in welcher Qualität die Infrastruktur geplant werden muss. Die Sicherheit für die Velofahrenden, aber auch die Attraktivität der Anlagen stehen dabei im Vordergrund. Diese Qualitäten sind für Pro Velo wichtige Voraussetzungen, damit mehr Menschen öfter aufs Velo steigen. Begrüsst wird zudem das Beschwerderecht von Fachorganisationen analog dem Fuss- und Wanderweggesetz.
 
Pro Velo-Präsident Matthias Aebischer sagt zur Vorlage des Bundesrates: "Das neue Gesetz zeigt, dass der Bund den klaren Wunsch der Bevölkerung nach mehr Veloverkehr verstanden hat und ihm nachkommen will. Es ist noch ein weiter Weg, bis die Schweiz velomässig mit Vorzeigeländern wie den Niederlanden oder Dänemark gleichgezogen hat. Doch das Gesetz gibt dem Bund und den Kantonen wichtige Instrumente in die Hand, um das Velofahren sicherer und attraktiver zu machen. Ein wichtiger Schritt ist damit getan."
 
Auskunft
Nationalrat Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo Schweiz, 079 607 17 30

 


10. März 2020

Kantonale Radroute in Bilten: Sicherheit wird verbessert

 

Regierungsratssitzung 10. März 2020 • Um Radfahrer besser zu schützen, bewilligt der Regierungsrat die Neugestaltung der Radweg-Abfahrt vom Kreisel in Bilten sowie Vorfahrtsmarkierungen des Radwegs.

 

Das kantonale Radroutennetz wurde 2016 von der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) untersucht. Der Bericht enthält ein Massnahmenkonzept zur Verbesserung des Radroutennetzes. An der Linth-Escher-Strasse in Bilten wurden zwei Mängel festgestellt, die behoben werden sollen. Es handelt sich dabei um die fehlende Sicherheit bei der Strassenquerung bzw. beim Zugang zum separaten Radweg südlich des Kreisels sowie um die fehlende Sicherheit und unklare Regelungen entlang des Fuss- und Radwegs mit den Parkplatz- und Industriezufahrten.

 

Linksabbieger und rote Radweg-Markierungen

Das Projekt sieht die Erstellung eines geschützten Linksabbiegers südlich des Kreisels vor. Hierfür soll in der Strassenmitte ein Mittelstreifen mit einer Insel inkl. Pfosten gebaut werden. Aus dem Platzbedarf des Mittelstreifens ergibt sich auf der Ostseite eine Verbreiterung der Kantonsstrasse.

Der vortrittsberechtigte Radweg soll bei den Parkplatz- und Industriezufahrten mittels flächiger, roter Markierung und mit gelben Velo-Piktogrammen optisch verdeutlicht werden. Zudem sollen die Parkplatz- und Industriezufahrten stellenweise eingeengt werden, um ein konzentrierteres Ein- und Ausfahren sicherzustellen.

Für die Umsetzung ist kein Landerwerb erforderlich. Die Verbreiterung der Linth-Escher-Strasse erfolgt auf der kantonseigenen Parzelle.

 

https://www.gl.ch/public-newsroom/details.html/31/news/12520